Recht und Datenschutz
LG
Abkürzung für Landgericht
Definition
Ein LG ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland, das unter anderem über größere Zivilstreitigkeiten entscheidet. Urteile von Landgerichten zu Websites, etwa zu extern eingebundenen Schriften, zeigen, wie Gerichte Vorgaben auslegen können. Sie betreffen zunächst den entschiedenen Einzelfall.