Recht und Datenschutz
TDDDG
Abkürzung für Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Definition
Das TDDDG ist das deutsche Gesetz zum Datenschutz bei Telekommunikation und digitalen Diensten. Es regelt unter anderem, wann für Cookies und ähnliche Zugriffe auf das Endgerät eine Einwilligung nötig ist. Für eine Website betrifft das vor allem Reichweitenmessung, eingebundene Inhalte und Drittanbieter-Skripte.